Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen
1. Allgemeines
Für jede von Kappeler Verpackungs-Systeme AG auszuführende Lieferung sind die nachstehenden Bedingungen massgebend. Weitere mündliche Vereinbarungen oder Abweichungen von den allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen werden nur durch schriftliche Bestätigung von Kappeler Verpackungs-Systeme AG rechtswirksam.
2. Preisstellung
Mit Ausnahme schriftlich vereinbarter Spezialabmachungen verstehen sich die Preise von Kappeler Verpackungs-Systeme AG rein netto ab Werk, exklusive Verpackung und exklusive Mehrwertsteuer. Der Mindestfakturabetrag beträgt Fr. 100.–. Skontoabzüge werden nach Vereinbarung gewährt.
3. Zahlungskonditionen
Die verrechneten Beträge sind innert 30 Tagen ab Fakturadatum netto zahlbar. Der Zahlungstermin ist auch dann einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die Kappeler Verpackungs-Systeme AG nicht zu verantworten hat, sich verzögert. Die Firma Kappeler Verpackungs-Systeme AG behält sich das Recht vor, den Vertrag aufzulösen und Schadenersatz für die entstandenen Kosten zu fordern, wenn der Kunde die vertraglich vereinbarten Abmachungen nicht einhält.
4. Lieferfrist
Die in der Offerte genannte Lieferfrist gilt ab Ausführungsklarheit oder Freigabe des Ausfallmusters. Bei Abrufaufträgen ist es Kappeler Verpackungs-Systeme AG freigestellt, die ganze Bestellmenge auf einmal oder in Teilmengen herzustellen. Werden Teillieferungen nicht innert der vereinbarten Frist abgerufen, steht Kappeler Verpackungs-Systeme AG das Recht zu, diese in Rechnung zu stellen und ihre Abnahme innert 14 Tagen zu fordern. Nach Ablauf dieser Frist lagert die Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ansprüche wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Kappeler Verpackungs-Systeme AG bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferungen, bis gemäss Vertrag sämtliche Zahlungen eingegangen sind.
6. Verpackungsgut / Anlieferung elektronischer Daten
Auf Anforderung von Kappeler Verpackungs-Systeme AG stellt der Kunde die zu verpackenden Teile und Geräte bis zum Auftragsabschluss zur Verfügung. Sofern die Herstellung der Einlagen ohne Kunden-Teile auf Grund von Zeichnungen und oder CAD-Daten erfolgt, übernimmt Kappeler Verpackungs-Systeme AG keine Gewähr für die Mass-Richtigkeit und eventuelle Nacharbeiten gehen zu Lasten des Bestellers. Für Abweichungen zwischen angelieferten Zeichnungen und elektronischen Daten übernimmt Kappeler Verpackungs-Systeme AG keine Garantie.
7. Transport und Verpackung
Ohne schriftliche Anweisung des Kunden erfolgt der Versand auf die wirtschaftlichste Art und Berechnung der effektiven Transportkosten. Diese gehen zu Lasten des Kunden. Die Ware reist in jedem Fall auf Gefahr des Kunden.
8. Projekte und Vorstudien
Projekte und Vorstudien inklusive Anfertigung von Mustern und Prototypen, die von Kappeler Verpackungs-Systeme AG auf Wunsch eines Interessenten ausgearbeitet werden, bleiben Eigentum von Kappeler Verpackungs-Systeme AG und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung nicht an Dritte abgegeben oder zugänglich gemacht werden. Die Firma Kappeler Verpackungs-Systeme AG behält sich das Recht vor, für Projekte, Vorstudien usw. Rechnung zu stellen, sofern eine entsprechende Bestellung nicht innert 3 Monaten nach Unterbreitung der Vorschläge eingeht.
9. Muster
Standardkoffer und Behälter aller Art, die dem Interessenten auf dessen Wunsch zur Verfügung gestellt und die nicht innert 4 Wochen zurückgesandt werden, können von Kappeler Verpackungs-Systeme AG nach Preisliste verrechnet werden. Einlagen, Verpackungspolster und Spezialverpackungen, die spezifisch für den Interessenten angefertigt wurden, können zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt werden.
10. Mehr- oder Minderlieferung von Karton- und TOPAK-Verpackungen
Die Firma Kappeler Verpackungs-Systeme AG behält sich aus fabrikationstechnischen Gründen das Recht vor, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Stückzahl zu liefern.
11. Werkzeuge und Programme
Werkzeuge und Programme verbleiben in jedem Fall Eigentum von Kappeler Verpackungs-Systeme AG. Der zu bezahlende Werkzeug- und oder Programmkostenanteil wird dem Kunden mit der ersten Lieferung fakturiert.
12. Aufbewahrung der Werkzeuge, Programme und Drucksiebe für Nachbestellungen
Die Firma Kappeler Verpackungs-Systeme AG verpflichtet sich, die Werkzeuge und Programme während 3 Jahren und die Siebdruckrahmen während 2 Jahren nach der letzten Bestellung auf eigene Kosten sorgfältig aufzubewahren und zu pflegen.
13. Toleranzen bei Schaumstoffteilen
Masstoleranzen im Rahmen der branchenüblichen bzw. der jeweils zutreffenden DIN-Norm bleiben vorbehalten.
14. Mängelrüge und Gewährleistung
Mängelrügen müssen Kappeler Verpackungs-Systeme AG unverzüglich und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu Kenntnis gebracht werden. Ausgenommen sind versteckte Mängel (es gelten die schweizerischen gesetzlichen Vorschriften). Erweist sich eine Mängelrüge als berechtigt, so leistet Kappeler Verpackungs-Systeme AG kostenlos Ersatz durch Nachbesserung oder Neulieferung oder schreibt den Rechnungsbetrag oder Minderwert gut. Weitergehende Ansprüche des Kunden irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Die Genehmigung von Ausfallmustern durch den Kunden schliesst eine spätere Mängelrüge aus, sofern die gelieferten Verpackungen mit dem genehmigten Ausfallmuster übereinstimmen. Werden Verpackungen nach Entwürfen oder Zeichnungen des Kunden geliefert, so beschränkt sich die Gewährleistung darauf, dass die gelieferten Verpackungen diesen Unterlagen entsprechend ausgeführt wurden. Für Eignung zu den vom Kunden gedachten oder anderen Verwendungszwecken wird keine Gewähr übernommen.
15. Schutzrechte Dritter
Sofern Kappeler Verpackungs-Systeme AG Verpackungen nach Entwürfen, Zeichnungen, Modellen oder Mustern, welche ihr vom Besteller übergeben worden sind, oder nach Angaben irgendwelcher Art zu liefern haben, übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch die Herstellung und Lieferung der Verpackungen keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde übernimmt allen Schaden, der aus einer Verletzung von Rechten Dritter entstehen kann.
16. Änderungen
Technische Änderungen und Preisanpassungen bleiben vorbehalten.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Kappeler Verpackungs-Systeme AG erwachsenden Verbindlichkeiten ist am Sitz der Firma. Es gilt schweizerisches Recht.